Rechtsanwalt Sören Riebenstahl ist seit 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2011 Fachanwalt für Sozialrecht. Im Arbeitsrecht berät RA Riebenstahl u.a. kleine bis große Betriebe des Mittelstandes in verschiedenen Branchen, auch verschiedene Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes vom großen Schulverpfleger über Gastronomiebetriebe bis hin zum Luxushotel und Wellnessresort.
Im Sozialrecht ist RA Riebenstahl deutschlandweit insbesondere im Bereich von Statusfeststellungsverfahren und deren Gestaltung und Vorbereitung für (Gesellschafter-)Geschäftsführer sowie alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse tätig. Zu seinem weiteren Schwerpunkt in diesem Zusammenhang gehört die Gestaltung und Abgrenzung von Auftragsverhältnissen im Bereich von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung.
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